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    Allgemeines zu Rechten auf Bahnreisen

    Die Rechte der Fahrgäste bei Bahnreisen sind EU-weit geregelt. Die Regelungen gelten für alle Reisen innerhalb der EU, egal ob national oder auf grenzüberschreitenden Bahnfahrten. Ausgenommen von den Regelungen sind allerdings kürzere Strecken im Stadt- und Regionalverkehr. Für diese wurden in Österreich abweichende Regelungen geschaffen.

    Insbesondere folgende Fälle unterliegen den EU-Bestimmungen:

    • Verspätungen ab 60 Minuten
    • Ausfall von Zugverbindungen
    • Verpasste Anschlugszüge
    • Verlust oder Beschädigung von Gepäck

    Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.

    Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden, wenn das Ticket bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft wurde. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

    Tipp

    Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.

    Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden, wenn das Ticket bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft wurde. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

    Tipp

    Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

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    Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

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    Allgemeines zu Rechten auf Bahnreisen

    Die Rechte der Fahrgäste bei Bahnreisen sind EU-weit geregelt. Die Regelungen gelten für alle Reisen innerhalb der EU, egal ob national oder auf grenzüberschreitenden Bahnfahrten. Ausgenommen von den Regelungen sind allerdings kürzere Strecken im Stadt- und Regionalverkehr. Für diese wurden in Österreich abweichende Regelungen geschaffen.

    Insbesondere folgende Fälle unterliegen den EU-Bestimmungen:

    • Verspätungen ab 60 Minuten
    • Ausfall von Zugverbindungen
    • Verpasste Anschlugszüge
    • Verlust oder Beschädigung von Gepäck

    Beschwerden sind grundsätzlich bei jenem Bahnunternehmen einzubringen, das die Fahrkarte ausgestellt hat. Bei vielen Bahnunternehmen gibt es eigene Formulare für die Einbringung von Anträgen auf Entschädigung.

    Kann eine Beschwerde nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zu wenden, wenn das Ticket bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft wurde. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

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    • Ausfall von Zugverbindungen
    • Verpasste Anschlugszüge
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    • Ausfall von Zugverbindungen
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    • Verpasste Anschlugszüge
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