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    Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

    Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist eine Strafverfolgungsbehörde, in der die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist.

    Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist für

    • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

    zuständig.

    Sie ist am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingerichtet.

    Die österreichische Justiz ist mit einer zunehmenden Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen konfrontiert. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erfordert neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    § 2a Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

    Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ist eine Strafverfolgungsbehörde, in der die notwendige Kompetenz und Expertise für eine qualifizierte und effiziente Verfolgung großer Wirtschafts- und Korruptionsdelikte konzentriert ist.

    Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist für

    • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

    zuständig.

    Sie ist am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingerichtet.

    Die österreichische Justiz ist mit einer zunehmenden Anzahl besonders umfangreicher Wirtschaftsstrafsachen mit vermehrten internationalen Verflechtungen konfrontiert. Die gesteigerte Komplexität dieser Verfahren erfordert neue Konzepte und Strukturen für einen effizienten und erfolgreichen Einsatz der Ermittlungsbehörden.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    § 2a Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

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    • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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    • die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität, Korruption und entsprechenden Organisationsdelikten und
    • zur Führung von großen und komplexen Verfahren wegen Wirtschaftsstrafsachen und wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie
    • die Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der justiziellen Rechtshilfe und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der EU/den Justizbehörden der Mitgliedstaaten der EU wegen entsprechenden Straftaten

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