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Checkliste Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
gültiger Reisepass | Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). | |
Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | ||
Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum. | |
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. | ||
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
Wohnen | Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden. | |
Finanzen | Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können. | |
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. |
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Thema | Detailinformationen | Erledigt |
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Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | ||
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Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. | ||
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
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Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. |
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Aktuelle Checkliste zur Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige.
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gültiger Reisepass | Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich sowie für die Ausreise aus Österreich benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). | |
Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | ||
Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum. | |
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. | ||
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
Wohnen | Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden. | |
Finanzen | Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können. | |
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Checkliste Einreise nach Österreich für Drittstaatsangehörige
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Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | ||
Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus grundsätzlich ein Visum. | |
Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. | ||
Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich (wenige Ausnahmen) vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
Wohnen | Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Hotel, Wohnung o.ä.) organisiert werden. | |
Finanzen | Es sollten ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Lebenshaltungskosten in den ersten Monaten decken zu können. | |
Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll. |
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Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | ||
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