oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Medizinische Dienste
- Frühförderungen und Sehfrühförderungen
- Notrufe
- Pflegeheime, Hospize und Spitäler
- Psychosozialer Dienst (PSD)
- Weiterführende Links
Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
- Altenheime und Pflegeheime in Österreich (→ BMSGPK)
- → Caritas
- → Hilfswerk Österreich
- → Österreichisches Rotes Kreuz
- → Volkshilfe Österreich
- Wiener Taubstummen-Fürsorgeverband (→ WITAF)
- → bestHELP.at
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Medizinische Dienste
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- Notrufe
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- Psychosozialer Dienst (PSD)
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
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Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Psychosozialer Dienst (PSD)
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
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Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
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Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Psychosozialer Dienst (PSD)
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
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Psychosozialer Dienst (PSD)
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Notrufe
Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
- Altenheime und Pflegeheime in Österreich (→ BMSGPK)
- → Caritas
- → Hilfswerk Österreich
- → Österreichisches Rotes Kreuz
- → Volkshilfe Österreich
- Wiener Taubstummen-Fürsorgeverband (→ WITAF)
- → bestHELP.at
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Medizinische Dienste
- Frühförderungen und Sehfrühförderungen
- Notrufe
- Pflegeheime, Hospize und Spitäler
- Psychosozialer Dienst (PSD)
- Weiterführende Links
Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
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Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
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Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
- Altenheime und Pflegeheime in Österreich (→ BMSGPK)
- → Caritas
- → Hilfswerk Österreich
- → Österreichisches Rotes Kreuz
- → Volkshilfe Österreich
- Wiener Taubstummen-Fürsorgeverband (→ WITAF)
- → bestHELP.at
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Medizinische Dienste
- Frühförderungen und Sehfrühförderungen
- Notrufe
- Pflegeheime, Hospize und Spitäler
- Psychosozialer Dienst (PSD)
- Weiterführende Links
Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.
Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.
Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Weiterführende Links
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Medizinische Dienste
- Frühförderungen und Sehfrühförderungen
- Notrufe
- Pflegeheime, Hospize und Spitäler
- Psychosozialer Dienst (PSD)
- Weiterführende Links
Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
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Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung).
Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Psychosozialer Dienst (PSD)
Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
Notrufe
Notruftelefone
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.
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Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.
Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderungen und Sehfrühförderungen
Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen
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Pflegeheime, Hospize und Spitäler
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Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.
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Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.
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