Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans

    Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich

    • unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
    • fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
    • Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
    • Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
    • Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.

    Rechtsgrundlagen

    Oö. Fischereigesetz 2020

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion