oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Fischen in Oberösterreich – Rechte des Fischereischutzorgans
Fischereischutzorgane des Landes Oberösterreich sind in Ausübung ihres Dienstes – unter anderem – befugt, in ihrem Überwachungsbereich
- unter bestimmten Voraussetzungen Ufergrundstücke zu betreten,
- fischende Personen oder Personen, die offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben, anzuhalten und die Aushändigung ihrer Fischerlegitimationen zur Einsicht zu verlangen,
- Personen bei Verdacht des Eingriffs in ein fremdes Fischereirecht zum Zweck der Feststellung der Personalien anzuhalten und Anzeige zu erstatten,
- Gegenstände bzw. gefangene Wassertiere vorläufig in Beschlag zu nehmen und
- Fahrzeuge, Boote und Behältnisse zu durchsuchen sowie Fischereigeräte zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion