Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Stadt Friesach

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen im Wohngebiet oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ausgenommen sind Maschinen und Geräte im Rahmen der Bautätigkeiten an Werktagen (einschließlich Samstagen)

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Alle im Bereich der Stadt Friesach befindlichen Hunde sind außerhalb von Gebäuden und eingefriedeten Grundflächen an der Leine zu führen. Park- und Pflanzenanlagen dürfen von Hunden nicht betreten werden. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Die Hundebesitzer sind verpflichtet jede Verunreinigung durch Hundekot an öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen sowie in Park- und Gartenanlagen selbst zu beseitigen. Von diesem Gebot ausgenommen sind, z.B. Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen. Die Missachtung dieses Gebots kann zu einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 4.360 Euro, führen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Stadt.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Stadt

    Metnitztaler Straße 2, 9360 Friesach

    Telefon: +43 4268/221325; 0664/4064426
    E-Mail: bauhoffriesach@aon.at

    Öffnungszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 7 bis 9 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 11 Uhr

    Abfallarten: Sperrmüll, Altholz, Bauschutt,Alteisen, Schrott, Kartonagen, Styropor, Porozell, Hartplastik, Frittierfett, Tierkadaver, Elektro- und Haushaltsgeräte

    Kontaktdaten der Stadt

    Stadtgemeinde Friesach
    Fürstenhofplatz 1
    9360 Friesach

    Telefon: +43 (0) 4268 221 3
    Fax: +43 (0) 4268 221 3 - 50
    E-Mail: friesach@ktn.gde.at

    Amtszeiten:

    • Montag bis Donnerstag
      • 8 bis 16 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
    • zusätzlich Mittwochs von 13 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion