Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Listenhunden in Kärnten

    In Kärnten gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Für bissige Hunde gilt jedoch an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Werden bissige Hunde an öffentlichen Orten ohne Maulkorb und Leine geführt, kann die Behörde z.B. das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten, oder anordnen, dass bestimmte Personen den Hund nicht führen dürfen. Verstößt eine Person gegen diese Anordnungen der Gemeinde, kann diese ihr das Halten oder Verwahren von Tieren teilweise oder ganz verbieten.

    Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion