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    Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

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    Achtung

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    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
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    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

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    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    Zusätzliche Informationen

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    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

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    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

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    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
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    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

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      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

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    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

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    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

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    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
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      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

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      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
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    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

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    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

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    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

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    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

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    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
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      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
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    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

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    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

    Zusätzliche Informationen

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

    Allgemeine Informationen

    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Zuständige Stelle

    Verfahrensablauf

    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

    Erforderliche Unterlagen

    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

    Fristen

    Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

    Achtung

    Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

    Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

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    Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

    Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

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    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
    • Nachweise über ausländische Einkünfte
    • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

    Achtung

    Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

    Voraussetzungen

    Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
      • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
      • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
    • sowie sozial bedürftig ist.

    Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

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    • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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    Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

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    • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
      • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
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    Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

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    • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
    • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
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      der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

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