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    Mindestanforderungen für die Haltung von Meerschweinchen

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
    • Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
    • Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Meerschweinchen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Meerschweinchen müssen paarweise oder in Gruppen, jedoch nicht zusammen mit Kaninchen, gehalten werden.
    • Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
    • Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.

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    • Die Käfiggröße für 1 bis 2 Tiere muss mindestens 100 x 60 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe), die Grundfläche für jedes weitere erwachsene Tier mindestens 2000 cm2 (0,2 m2) betragen.
    • Den Meerschweinchen muss eine Schlafhöhle und erhöhte Liegeflächen zur Verfügung stehen.

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