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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

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    Rastenfeld

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    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

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    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

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    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Rappottenstein

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    Ravelsbach

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    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

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    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

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    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

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      • ganztägig 

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    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

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    Verordnung

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

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    keine Vorgaben

     

     

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    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben

     

     

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    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
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    Verordnung 

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
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    verboten:

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      • ganztägig

    Ramsau

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    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
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    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

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    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben

     

     

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    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

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      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
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    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

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    keine Vorgaben

     

     

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    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
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    verboten:

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      • ab 18 Uhr
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    Rasenmähen 

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

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    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben

     

     

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    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

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    Ravelsbach

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    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
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      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
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      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
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      • ganztägig

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    Verordnung 

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
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      • 14 bis 20 Uhr
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      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rohrendorf bei Krems

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

    keine Vorgaben 

     

     

    Rosenburg-Mold

    keine Vorgaben 

     

     

    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

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    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Raabs an der Thaya

    keine Vorgaben

     

     

    Rabensburg

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rabenstein an der Pielach

    Verordnung

    Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Ramsau

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Randegg 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Rappottenstein

    keine Vorgaben 

     

     

    Rastenfeld

    keine Vorgaben

     

     

    Ravelsbach

    keine Vorgaben 

     

     

    Reichenau an der Rax

    Verordnung

    Vornahme lärmender Bauarbeiten und das Holzschneiden mit Motorsägen, sowie der Betrieb von Rasenmähern mit Explosionsmotoren (Benzinrasenmäher) in Ortsgebieten

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 9 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    (gilt nur in der Zeit von Juni bis einschließlich August)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganzjährig

    Reisenberg 

    Verordnung 

    Mit Lärm verbundene Tätigkeiten wie Rasenmähen im Ortsteil "EHZ" 

     

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 9 bis 12 Uhr

    Retz 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 (Sommerzeit 21 Uhr) bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 18 (Sommerzeit 19 Uhr) bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rohrau

    keine Vorgaben

     

     

    Rohrbach an der Gölsen

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motor- und Elektrorasenmähern im Ortskern von Rohrbach an der Gölsen und in den im Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Siedlungsgebieten der Katastralgemeinden Unterrohrbach, Oberrohrbach und Bernreit

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • Mittagszeit
    • Samstag
      • ganztägig
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Röschitz

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    Rosenburg-Mold

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    Rossatz-Arnsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr 

     

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