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    Parlamentarische Bundesheerkommission

    Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

    Beschweren können sich Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet haben, Stellungspflichtige, Soldatinnen und Soldaten, Soldatenvertretung, Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes und Personen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben.

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    Parlamentarische Bundesheerkommission  Roßauer Lände 1
    1090 Wien
    Telefon: +43 50201 10 21 050; +43 1 31 98 089
    Fax: +43 50201 10 17 142
    E-Mail: bundesheer.beschwerden@parlament.gv.at
    Informationen zur Parlamentarischen Bundesheerkommission
    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

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    1090 Wien
    Telefon: +43 50201 10 21 050; +43 1 31 98 089
    Fax: +43 50201 10 17 142
    E-Mail: bundesheer.beschwerden@parlament.gv.at
    Informationen zur Parlamentarischen Bundesheerkommission
    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

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    Parlamentarische Bundesheerkommission

    Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

    Beschweren können sich Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet haben, Stellungspflichtige, Soldatinnen und Soldaten, Soldatenvertretung, Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes und Personen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben.

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