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    Sozialversicherung

    Die Sozialversicherung richtet sich nach der Geringfügigkeitsgrenze. Diese liegt im Jahr 2024 bei 518,44 Euro.

    Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die mehr als 518,44 Euro pro Monat verdienen, sind gesetzlich über die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber unfall- und kranken- sowie pensions- und arbeitslosenversichert.

    Beträgt der monatliche Verdienst weniger als oder genau 518,44 Euro, sind sie nur unfallversichert, können sich jedoch freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie nie.

    Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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