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    Haltung von Frettchen

    Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Frettchen

    Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
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      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
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    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
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      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
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      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
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      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
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    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Frettchen

    Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
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      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
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      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
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      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
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      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
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      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
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    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
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      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
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      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Haltung von Frettchen

    Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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    Folgende Punkte sind bei der Haltung von Frettchen zu beachten:

    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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    • Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinischen Gründen, verboten.
    • Werden Frettchen nicht in einem Außengehege gehalten, muss ihnen mindestens einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs geboten werden.
    • Werden Frettchen in geschlossenen Räumen in einem Käfig gehalten, müssen folgende Punkte eingehalten werden:
      • Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und Rostböden sind verboten.
      • Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von mindestens 2 m2 verfügen. Für jedes weitere Tier muss die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m2 betragen.
      • Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
      • Die Käfighöhe muss mindestens 60 cm betragen. Bei mehretagigen Käfigen muss die Käfighöhe je Etage mindestens 60 cm betragen.
      • Der Käfig muss mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten ausgestattet sein, die leicht zu reinigen sind.
      • Der Käfig muss mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m2 ausgestattet sein.
    • Werden Frettchen in einem Außengehege permanent im Käfig gehalten, sind folgende Punkte zu beachten:
      • Die Grundfläche des Außengeheges muss für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m2 betragen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m2.
      • Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
      • Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
      • Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.

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