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    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
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      • ganztägig

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
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    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
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      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

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    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
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    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
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    Verordnung

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
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    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

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    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
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      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

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      • 8 bis 19 Uhr
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      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

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      • 12 bis 14 Uhr
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    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

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      • 20 bis 8 Uhr
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      • ganztägig

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      • 19 bis 8 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

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    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
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    Klagenfurt am Wörthersee

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    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
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      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

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    Verordnung

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    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

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      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
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    Kötschach-Mauthen 

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

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      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

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      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

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    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

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    gilt nicht für:

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Rasenmähzeiten in Kärnten

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Kappel am Krappfeld 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren 
    (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Klagenfurt am Wörthersee

    Verordnung

    Rasenmähen

    gilt nicht für:

    Arbeiten im öffentlichen Interesse, die durch die Gebietskörperschaft oder in deren Auftrag ausgeführt werden

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Kötschach-Mauthen 

    Verordnung 

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Krumpendorf am Wörthersee

    Verordnung

    Benützung von motorisch betriebenen Gartengeräten wie beispielsweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren und Laubbläsern in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
      • 19 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig