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    Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

    Rechtsgrundlage

    Identifikationsverordnung - IVO

    Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

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    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

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    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

    Rechtsgrundlage

    Identifikationsverordnung - IVO

    Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

    Rechtsgrundlage

    Identifikationsverordnung - IVO

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    Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

    Rechtsgrundlage

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    Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf

    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

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    Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.

    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
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    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

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    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
    • Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
    • Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters

    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

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    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

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    Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:

    • Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
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    Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.

    Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.

    Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.

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