oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
Rechtsgrundlage
Identifikationsverordnung - IVO
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
Rechtsgrundlage
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
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Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
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Identifikationsverordnung - IVO
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
Rechtsgrundlage
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Wertkartenregistrierung – Ausweispflicht bei Neukauf
Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
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Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
- Videoverbindung mit einer Kundenberaterin/einem Kundenberater des Mobilfunkanbieters
Weitere Informationen zu den jeweiligen angebotenen Verfahren zur Erhebung der Identität finden sich auf den Seiten des jeweiligen Mobilfunkbetreuers.
Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
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Seit 1. Jänner 2019 müssen sich Kundinnen/Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter persönlich identifizieren, um die Wertkarte zu registrieren, so wie es bisher schon bei Vertragstarifen der Fall war.
Dabei sind je nach Anbieter verschiedene Verfahren zur Erhebung der Identität möglich:
- Persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises in einer Filiale des Mobilfunkanbieters (oder in eventuellen Partner-Shops)
- Elektronische Bestätigung der Identität durch eine Bank
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Für bestehende Wertkarten-Kundinnen/Wertkarten-Kunden gab es eine Übergangsfrist. Bis 1. September 2019 konnten Wertkarten weiterhin anonym genutzt werden. Seitdem wird bei der ersten Aufladung die Registrierung notwendig sein.
Bestehendes Guthaben kann auch nach dem 1. September 2019 noch aufgebraucht werden.
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