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    Evangelische Trauung

    Allgemeine Informationen

    In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

    Fristen

    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

    Zuständige Stelle

    Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

    Erforderliche Unterlagen

    • Taufschein bzw. die Bestätigung der Religionsgemeinschaft
    • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
    • Bei bestehender Vorehe:

    Zusätzliche Informationen

    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Evangelische Trauung

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    In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

    Fristen

    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

    Zuständige Stelle

    Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

    Erforderliche Unterlagen

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    • Bei bestehender Vorehe:

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    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

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    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

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    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

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    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

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    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

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    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Evangelische Trauung

    Allgemeine Informationen

    In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

    Fristen

    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

    Zuständige Stelle

    Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams

    Erforderliche Unterlagen

    • Taufschein bzw. die Bestätigung der Religionsgemeinschaft
    • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
    • Bei bestehender Vorehe:

    Zusätzliche Informationen

    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

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    In den evangelischen Kirchen gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Dank- und Segnungsgottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.

    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

    Fristen

    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

    Zuständige Stelle

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    • Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
    • Bei bestehender Vorehe:

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    Die evangelischen Kirchen trauen auch Geschiedene. Die Anwesenheit von Trauzeuginnen/Trauzeugen ist für eine Hochzeitsfeier in den evangelischen Kirchen nicht verbindlich vorgeschrieben.

    Hinweis

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    Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin/dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren.

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    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

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    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

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    Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.

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    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

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    • Bei bestehender Vorehe:

    Zusätzliche Informationen

    In der Evangelischen Kirche A.B. gibt es Dank- und Segnungsgottesdienste für heterosexuelle ebenso wie für gleichgeschlechtliche Paare, die sich bereits standesamtlich getraut haben. Voraussetzung für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist allerdings die Bereitschaft der Pfarrgemeinde und der Pfarrerin/des Pfarrers, einen solchen Segnungsgottesdienst durchzuführen. Weitere (Kontakt-)Informationen zur den Pfarrgemeinden finden sich auf → EVANGELISCHE Kirche in Österreich.

    In der Evangelischen Kirche H.B. steht die Trauung sowohl heterosexuellen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist in jeder Pfarrgemeinde der Evangelischen Kirche H.B. möglich. Für eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen oder heterosexuellen Paaren besteht die Möglichkeit einer Segnung im öffentlichen Gottesdienst.

    Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion