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Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
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Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
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Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
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Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
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Aktive Wahlberechtigung – Steirische Landtagswahl 2024
Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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Steiermärkische Landtags-Wahlordnung
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Bei der Landtagswahl in der Steiermark am 24. November 2024 sind alle Personen wahlberechtigt, die spätestens
- am Wahltag (24. November 2024), ihren 16. Geburtstag feiern und
- am Stichtag (23. September 2024)
- österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
An der Landtagswahl können nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Hinweis
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft oder Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind bei der Steirischen Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
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