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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

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    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Kfz-Import aus Drittländern

    Kauf des Kfz in einem Drittland

    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Kauf des Kfz in einem Drittland

    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

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    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

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    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

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    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    Achtung

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    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

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    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
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    Achtung

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    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

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    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
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      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
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    • Eventuell Präferenznachweise
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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
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    Achtung

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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
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    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

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    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Import aus Drittländern

    Kauf des Kfz in einem Drittland

    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

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    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
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      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
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      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
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      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
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    Achtung

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
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    Achtung

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    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
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    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
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    Kfz-Import aus Drittländern

    Kauf des Kfz in einem Drittland

    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

    Weiterführende Links

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    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Hinweis

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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

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    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
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    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
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    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
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    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
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    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
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    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
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    Achtung

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

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    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
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    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

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    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Kfz-Import aus Drittländern

    Kauf des Kfz in einem Drittland

    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Hinweis

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

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    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

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    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Import aus Drittländern

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    Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

    Achtung

    Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

    Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

    • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
    • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
    • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
      Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
    • Eventuell Präferenznachweise
      Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

    Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

    Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

    • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
    • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
    • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

    Achtung

    Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

    Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

    Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

    • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
    • Versandanmeldung (elektronisch)
    • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
    • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

    An Abgaben sind zu entrichten:

    • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
    • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
    • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
    • Normverbrauchsabgabe
      Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

    Amtswege in Österreich

    Hinweis

    Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

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