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Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
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Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Essen auf Rädern
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Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
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Hasnerstraße 4
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
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Telefon: +43 2742 333/2566
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Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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Abteilung Soziales
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Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Zuständige Stelle:
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Landhaus 1, Haus 14
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Notruftelefon
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Zuständige Stelle:
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- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
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Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
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Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
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- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Landhaus 1, Haus 14
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- einmalige Anschlussgebühr
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Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Telefon: +43 2742 333/2566
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Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- → NÖ Volkshilfe
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- → NÖ Volkshilfe
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
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- 8 bis 11:30 Uhr
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
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Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
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- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Landhaus 1, Haus 14
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Telefon: +43 2742 333/2566
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
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Telefon: +43 2742/9005-16341
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Telefon: +43 2742 333/2566
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- → NÖ Volkshilfe
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
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Sozialhilfe
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
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Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Landhaus 1, Haus 14
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Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Telefon: +43 2742 333/2566
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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Landhaus 1, Haus 14
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
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- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-9005
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Website zum Notruftelefon (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
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Niederösterreich
Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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3109 St. Pölten
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
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- → NÖ Volkshilfe
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Kosten:
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- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
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- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
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Heizkostenzuschuss
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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Kosten:
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- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
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- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
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- → Caritas der Erzdiözese Wien
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Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
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Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
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Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
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Telefon: +43 2742/9005-9005
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Anschlüsse folgender Anbieter werden durch das Land NÖ gefördert:
- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
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Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
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Heizkostenzuschuss
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Landhaus 1, Haus 14
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Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
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- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
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E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Ermäßigungen des Bundeslandes Niederösterreich
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
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Landhaus 1, Haus 14
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Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
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- → NÖ Hilfswerk
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- → Caritas der Erzdiözese Wien
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- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
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Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
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Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
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Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
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Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
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Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Niederösterreich. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag konnte auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 31. März 2024 für die Heizperiode 2023/2024 gestellt werden.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhaus 1, Haus 14
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Telefon: +43 2742/9005-16341
Fax: +43 2742/9005-16220
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Website zum Heizkostenzuschuss (→ Amt der NÖ Landesregierung)
Notruftelefon
Das Notruftelefon bietet älteren Personen die Sicherheit, im Notfall durch einen einfachen Druck auf den Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können.
Zuständige Stelle:
Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhaus 1, Haus 14
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- → NÖ Hilfswerk
- → NÖ Volkshilfe
- → Caritas der Diözese St. Pölten
- → Caritas der Erzdiözese Wien
- → Österreichisches Rotes Kreuz
Kosten:
- einmalige Anschlussgebühr
- monatliche Miete, außer bei Gewährung eines Mietkostenzuschusses
Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses durch das Land:
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Bezieherin/Bezieher von Pflegegeld
- Haushaltseinkommen niedriger als Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgrundgebühr
- Bestätigung des Hausarztes über Notwendigkeit eines Notruftelefons
- Bezug des Notruftelefons bei einem der oben angeführten Anbieter
Der Antrag auf Mietkostenzuschuss kann bei den oben angeführten Anbietern gestellt werden.
Ermäßigungen der Stadt St. Pölten
Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht kostenlose Besuche von bestimmten Kulturveranstaltungen für Personen mit geringem Einkommen.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Personen, die unter der Armutsgrenze leben.
- Arbeitslose
- Personen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.
- Flüchtlinge und Asylwerberinnen/Asylwerber
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Organisationen erhältlich, z.B. Rotes Kreuz, Caritas, Schuldnerberatung etc.
Zuständige Stelle:
Caritas St. Pölten
Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742/8440
E-Mail: info@stpoelten.caritas.at
Website zum Kulturpass (→ Caritas)
Essen auf Rädern
Diese Aktion ist eine Leistung der Stadt St. Pölten für Menschen, die nicht in der Lage sind, sich selbst ein warmes Mittagessen zuzubereiten. Essen auf Rädern liefert warme Mahlzeiten direkt nach Hause. Die Auslieferung erfolgt täglich zwischen 10:30 und 12:30 Uhr.
Der Preis beträgt 6,90 Euro pro Portion, eine Ermäßigung für bedürftige Personen ist möglich.
Zuständige Stelle:
Sozialhilfe
Heßstraße 6, 2. Stock, Zimmer 5
3100 St. Pölten
Telefon: +43 2742 333/2566
E-Mail: sozialhilfe@st-poelten.gv.at
Auskünfte und Anmeldungen:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 11:30 Uhr
Website zur Aktion "Essen auf Rädern" (→ st-poelten.at)
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