Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger

    Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger

    Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.

    Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger