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    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?

    Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:

    • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
    • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
    • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

    Hinweis

    Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

    Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.

    Weiterführende Links

    Gewerbeanmeldung (→ USP)

    Rechtsgrundlagen

    § 2 Gewerbeordnung

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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    § 2 Gewerbeordnung

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?

    Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:

    • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
    • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
    • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

    Hinweis

    Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

    Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.

    Weiterführende Links

    Gewerbeanmeldung (→ USP)

    Rechtsgrundlagen

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    • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
    • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
    • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

    Hinweis

    Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

    Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.

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    • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
    • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

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    Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

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    • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

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    Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

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