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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Hinterlegung von Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

    Zusätzliche Informationen

    Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Allgemeine Informationen

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

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    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

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    Verfahrensablauf

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    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

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    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

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    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

    Zusätzliche Informationen

    Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Finanzen
    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Hinterlegung von Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

    Zusätzliche Informationen

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

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    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

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    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

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    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

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    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

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    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
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    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

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    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

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    • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Hinterlegung von Kennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise

    • für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
    • das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.

    Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.

    Tipp

    Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.

    Fristen

    Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

    Zuständige Stelle

    Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist

    Verfahrensablauf

    Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

    Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.

    Zusätzliche Informationen

    Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 4. April 2024
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