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Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind – unter anderem – befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer(gast)karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
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- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer(gast)karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
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