Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Rauchverbot bzw. Nichtraucherschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Privatfahrzeugen

    In geschlossenen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln ist das Rauchen verboten (z.B. Züge, Straßenbahnen, öffentliche und Reisebusse, S-Bahn, Taxi, Mietwagen, etc.). Nicht davon betroffen sind etwa offene Fiaker, Cabrios, Rikschas, Kutschen und Ähnliches.

    Es ist nicht erlaubt, Raucherbereiche oder Raucherabteile einzurichten.

    Für baulich geschlossene Warteräume gelten die Rauchverbote für "sontige Räume öffentlicher Orte".

    Auf Freiflächen findet das gesetzliche Rauchverbot keine Anwendung (z.B. offene Bahnsteige, in offener Bauweise errichtete Wartehäuschen bei Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel).

    Auch in geschlossenen Privatfahrzeugen ist das Rauchen verboten, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz