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Wählen im Wahllokal - Nationalratswahl 2024
Hinweis
Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
Hinweis
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
Weiterführende Links
- Nationalratswahl 2024 (→ BMI)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
- Wählen im Wahllokal (→ BMI)
- Liste der Wahllokale (→ BMI)
- #MehralseinKreuzerl (→ Parlamentsdirektion)
Rechtsgrundlagen
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Wählen im Wahllokal - Nationalratswahl 2024
Hinweis
Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
Hinweis
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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- Nationalratswahl 2024 (→ BMI)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
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- Liste der Wahllokale (→ BMI)
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
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- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
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Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
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- Liste der Wahllokale (→ BMI)
- #MehralseinKreuzerl (→ Parlamentsdirektion)
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Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
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Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
Hinweis
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
Weiterführende Links
- Nationalratswahl 2024 (→ BMI)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
- Wählen im Wahllokal (→ BMI)
- Liste der Wahllokale (→ BMI)
- #MehralseinKreuzerl (→ Parlamentsdirektion)
Rechtsgrundlagen
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Wählen im Wahllokal - Nationalratswahl 2024
Hinweis
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
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- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
Hinweis
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
Weiterführende Links
- Nationalratswahl 2024 (→ BMI)
- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
- Wählen im Wahllokal (→ BMI)
- Liste der Wahllokale (→ BMI)
- #MehralseinKreuzerl (→ Parlamentsdirektion)
Rechtsgrundlagen
Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Wählen im Wahllokal - Nationalratswahl 2024
Hinweis
Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
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Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
- falls der mit der Wahlkarte ausgestellte Stimmzettel nicht mehr zur Verfügung steht, so ist ein leerer amtlicher Stimmzettel auszufolgen
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
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- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
Hinweis
Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
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- #MehralseinKreuzerl (→ Parlamentsdirektion)
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Das Ergebnis der Nationalratswahl 2024 finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wählerinnen/Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mitnehmen.
In der "Amtlichen Wahlinformation", die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde vor der Wahl zugeschickt werden muss, ist u.a. das für jede Wahlberechtigte/jeden Wahlberechtigten zuständige Wahllokal (→ BMI) angeführt. Die "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.
Achtung
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, benötigt diese, um seine Stimme abgeben zu können. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im "eigenen" Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!
Ablauf der Stimmabgabe im Wahllokal
- Identitätsdokument (amtlichen Lichtbildausweis, zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) vorlegen
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt amtlichen Stimmzettel sowie leeres blaues Wahlkuvert
- Falls eine Wahlkarte ausgestellt wurde:
- Wahlkarte vorlegen (auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird!)
- Wahlleiterin/Wahlleiter übergibt nach Öffnung der Wahlkarte amtlichen Stimmzettel und – im "eigenen" Wahllokal – ein blaues Wahlkuvert, sonst ein verschließbares beiges Wahlkuvert
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- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Stimmzettel ausfüllen, in das Wahlkuvert legen
- Wählerin/Wähler wirft selbst das ungeöffnete Wahlkuvert in die Wahlurne oder, wenn sie/er dies nicht will, übergibt das Kuvert der Wahlleiterin/dem Wahlleiter zum Einwerfen (Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler, die nicht vor ursprünglich zuständiger Wahlbehörde wählen, müssen Wahlkuvert vor Übergabe oder Einwerfen verschließen)
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Der Nachweis der Identität durch den digitalen Führerschein ist grundsätzlich möglich, wenn die technische Ausstattung zur Überprüfung vorhanden ist; das ist jedoch nicht in allen Wahllokalen der Fall.
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- Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln (→ BMI)
- Vorzugsstimmen-Wahlrecht - Richtiges Ausfüllen des Stimmzettels (→ BMI)
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