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    Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion in der Volksschule

    Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung, für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.

    Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.

    Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion in der Volksschule

    Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung, für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.

    Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.

    Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

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    Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung, für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.

    Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.

    Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2023

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    Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.

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