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Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion in der Volksschule
Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung, für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.
Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion in der Volksschule
Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung, für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.
Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.
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Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.
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