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    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.

    Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.

    Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

    • Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift bitten.
    • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
    • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
    • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

    Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

    Weiterführende Links

    Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 19 EU-Vertrag

    Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

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    Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

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    • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
    • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
    • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

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    • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
    • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

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    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.

    Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.

    Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

    • Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift bitten.
    • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
    • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
    • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

    Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

    Weiterführende Links

    Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)

    Rechtsgrundlagen

    Artikel 19 EU-Vertrag

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    • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
    • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
    • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

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