Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde
    • oesterreich.gv.at-Redaktion