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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

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    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
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    1. Oktober 2019

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

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    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

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    verboten:

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    verboten:

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      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    21. Juni 2021

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    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
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    • Samstag
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

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      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
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    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

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    verboten:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
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    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

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    keine Vorgaben

     

     

     

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten im Burgenland

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

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    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

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      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
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    1. Oktober 2019

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

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    Ritzing

    keine Vorgaben

     

     

     

    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

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    Rudersdorf 

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    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

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    verboten:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Ritzing

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    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    verboten:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Rotenturm an der Pinka 

    Verordnung

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

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      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

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    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

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    gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    21. Juni 2021

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    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
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    • Samstag
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    1. Oktober 2019

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

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     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
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    verboten:

    • Montag bis Freitag 
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      • 0 bis 6 Uhr
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    1. Oktober 2019

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

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    • werktags (Montag bis Samstag)
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      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
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    1. Oktober 2019

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

    Gemeinde

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     verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 22 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    21. Juni 2021

    Rudersdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

    verboten:

    • Montag bis Freitag 
      • 0 bis 6 Uhr
      • 22 bis 24 Uhr
    • Samstag
      • 0 bis 6 Uhr
      • 15 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019