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    Allgemeines – Steirische Landtagswahl 2024 

    Hinweis

    Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

    Am 24. November 2024 wurden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl in der Steiermark fand am 24. November 2019 statt.

    Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Graz und Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark und Obersteiermark. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine landesweite Prozenthürde besteht in der Steiermark nicht.

    Gewählt wird nach den auch für Landtagswahlen geltenden Wahlgrundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts.

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark kann jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch eine Vorzugsstimme vergeben. Eine Vorzugsstimme kann jedoch nur an eine Kandidatin/einen Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird.

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    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Gewählt wird nach den auch für Landtagswahlen geltenden Wahlgrundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts.

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    Letzte Aktualisierung: 24. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines – Steirische Landtagswahl 2024 

    Hinweis

    Das Ergebnis der Landtagswahl 2024 in der Steiermark finden Sie auf der Website des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung.

    Am 24. November 2024 wurden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl in der Steiermark fand am 24. November 2019 statt.

    Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Graz und Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark und Obersteiermark. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine landesweite Prozenthürde besteht in der Steiermark nicht.

    Gewählt wird nach den auch für Landtagswahlen geltenden Wahlgrundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts.

    Bei der Landtagswahl in der Steiermark kann jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch eine Vorzugsstimme vergeben. Eine Vorzugsstimme kann jedoch nur an eine Kandidatin/einen Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird.

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