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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

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    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Berufsbildende höhere Schulen

    Berufsbildende höhere Schulen (BHS) vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen. Beim Weiterstudium an österreichischen Fachhochschulen und Universitäten ist es gesetzlich vorgesehen, dass facheinschlägige Kenntnisse von Absolventinnen und Absolventen berufsbildender höherer Schulen anerkannt werden können.

    Berufsbildende höhere Schulen gibt es auch für Berufstätige (Abendschulen).

    Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schülerinnen/Schülern besucht werden, die die 4. Klasse der Mittelschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben.

    Die Absolventinnen/die Absolventen der meisten Höheren technischen Lehranstalten und der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten können nach einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis die Verleihung der Qualifikationsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" (Ingenieurgesetz 2017) beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. beim Bundesministerium für Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft beantragen.

    Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Gewerben und Handwerken), die in der Gewerbeordnung geregelt sind, gegeben. Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und die Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt.

    Hinweis

    Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2013/55/EU den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.  

    Den Absolventinnen/den Absolventen dieser Schulformen wird die für eine selbstständige Tätigkeit vorgeschriebene Unternehmerprüfung erlassen.

    Schulstufe

    9. bis 13. Schulstufe (14. bis 19. Lebensjahr)

    Voraussetzungen

    Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (Mittelschule oder allgemeinbildende höhere Schule)

    Wenn in der 8. Schulstufe in den Fächern Latein, Geometrisches Zeichnen oder schulautonome Pflicht- oder Schwerpunktpflichtgegenständen keine positive Beurteilung vorliegt, kann trotzdem eine berufsbildende höhere Schule (BHS) besucht werden. Für eine berufsbildende höhere Schule mit sportlichem oder künstlerischem Schwerpunkt sowie an den Bildungsanstalten für Elementar- und Sozialpädagogik ist auf jeden Fall eine Aufnahmeprüfung notwendig.

    Dauer

    Fünf Jahre

    Einstufung

    • ISCED Stufe:  5
    • NQR: V

    Inhalte

    • Fundiertes Allgemeinwissen
    • Konkrete berufliche Qualifikationen im Rahmen einer höheren beruflichen Ausbildung
    • Praxisbezogene Ausbildung

    Schulformen

    Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt

    Fachrichtungen: Art and Design, Bautechnik, Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Chemieingenieure, Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik, Flugtechnik, Gebäudetechnik, Grafik- und Kommunikationsdesign, Informatik, Informationstechnologie, Innenarchitektur- und Holztechnologien, Kunststoff- und Umwelttechnik, Lebensmitteltechnologie, Maschinenbau, Mechatronik, Medien, Medieningenieure und Printmanagement, Metallische Werkstofftechnik, Metallurgie und Umwelttechnik; Technik in Medizin, Life Sciende und Sport; Wirtschaftsingenieure

    Höhere Lehranstalt für Mode
    Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung
    Höhere Lehranstalt für 
    Produktmanagement und Präsentation

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Mode- und Kreativwirtschaft 

    Höhere Lehranstalt für Tourismus

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft
    Schulautonome Vertiefungen und Schwerpunkte,  z.B. Dritte lebende Fremdsprache, Hotel- und Gastronomiemanagement

    Handelsakademie

    Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung
    Ausbildungsschwerpunkte z.B.: Informations-und Kommunikationstechnologie – E-Business;Management, Controlling und Accounting; Finanz-und Risikomanagement, Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern, Entrepreneurship und Management, Internationale Wirtschaft, Kommunikationsmanagement und Marketing, Logistikmanagement, Qualitätsmanagement und integrierte Management­­systeme, Ökologisch orientierte Unternehmensführung, Führung und Sicherheit, Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)

    Spezialausbildungen:
    • Handelsakademie für Wirtschaft und Recht (JusHAK)
    • Handelsakademie für European and International Business (EuropaHAK)
    • Handelsakademie für Industrial Business
    • Handelsakademie für Digital Business (DigBiz HAK)
    • Handelsakademie für Kommunikation und Medieninformatik (MediaHAK)
    • Handelsakademie für Hochleistungssportler
    • Handelsakademie für Sicherheitsmanagement und Cyber-Security (CyberHAK)

    Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen
    Fachrichtungen/schulautonome Vertiefungen u.a.: Sozialmanagement, Kommunikations- und Mediendesign, Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

    Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in den Berufsbereichen Sozialbetreuung und Pflege; je nach Ausbildungsschwerpunkt Pflegefachassistenz oder Diplom-Sozialbetreuung

    Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft

    Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft
    Fachrichtungen: Landwirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Garten- und Landschaftsgestaltung, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Landtechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel- und Biotechnologie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Informationstechnologie in der Landwirtschaft

    Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

    Ausbildung für das elementarpädagogische Berufsfeld (Kindergarten, Krippe, alterserweiterte Gruppen) und Hort

    Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

    Ausbildung für Erziehungs-und Bildungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Horte, Wohngemeinschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

    Abschluss

    Der Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule erfolgt durch eine Reifeprüfung (berechtigt zum Fachhochschul- oder Universitätsstudium) und eine Diplomprüfung (berechtigt zum direkten Berufseinstieg, eröffnet den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen)
    (Doppelqualifikation)

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung