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Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).
Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.
Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.
Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.
Weiterführende Links
- Das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden Betreuung (→ BMSGPK)
- → ÖQZ-24
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).
Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.
Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).
Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.
Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.
Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.
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Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.
Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.
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Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.
Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.
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