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    Frühere akademische Grade

    Das Recht zur Führung bereits verliehener akademischer Grade bleibt unberührt.

    Der akademische Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus wurde durch den akademischen Grad "Bachelor" ersetzt. Absolventinnen/Absolventen, denen im dreigliedrigen System vor dem 10. Juni 2006 der akademische Grad "Bakk." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Bachelor führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.

    Wurde der akademische Grad mit der Beisetzung "(FH)" verliehen, ist die Führung dieses akademischen Grades ohne den Zusatz "(FH)" nicht zulässig.

    Die Liste gibt die aktuellen Bakkalaureus-Grade wieder.
    Bakkalaureus-Grade Abkürzung
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Künste Bakk. art.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Naturwissenschaften Bakk. rer. nat.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Philosophie Bakk. phil.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Rechtswissenschaften Bakk. iur.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Bakk. rer. soc. oec.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der technischen Wissenschaften Bakk. techn.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Theologie Bakk. theol.
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    Letzte Aktualisierung: 13. August 2024

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    Der akademische Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus wurde durch den akademischen Grad "Bachelor" ersetzt. Absolventinnen/Absolventen, denen im dreigliedrigen System vor dem 10. Juni 2006 der akademische Grad "Bakk." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Bachelor führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.

    Wurde der akademische Grad mit der Beisetzung "(FH)" verliehen, ist die Führung dieses akademischen Grades ohne den Zusatz "(FH)" nicht zulässig.

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    Der akademische Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus wurde durch den akademischen Grad "Bachelor" ersetzt. Absolventinnen/Absolventen, denen im dreigliedrigen System vor dem 10. Juni 2006 der akademische Grad "Bakk." verliehen wurde, dürfen den neuen akademischen Grad Bachelor führen, sobald die Universität oder Fachhochschule diesen Grad verleiht. Auf Antrag ist von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule eine Bestätigung auszustellen.

    Wurde der akademische Grad mit der Beisetzung "(FH)" verliehen, ist die Führung dieses akademischen Grades ohne den Zusatz "(FH)" nicht zulässig.

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    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Künste Bakk. art.
    Bakkalaurea/Bakkalaureus der Naturwissenschaften Bakk. rer. nat.
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