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    Aktives Wahlrecht – Vorarlberger Gemeinderatswahlen 2025

    Wahlberechtigt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 sind alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (16. März 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
    • am Stichtag (30. Dezember 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
      • in einer Vorarlberger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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    Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    Gemeindewahlgesetz (GWG)

    Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024

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    Gemeindewahlgesetz (GWG)

    Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Aktives Wahlrecht – Vorarlberger Gemeinderatswahlen 2025

    Wahlberechtigt bei den Vorarlberger Gemeindewahlen am 16. März 2025 sind alle Personen, die

    • spätestens am Wahltag (16. März 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
    • am Stichtag (30. Dezember 2024)
      • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
      • in einer Vorarlberger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
      • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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    Gemeindewahlgesetz (GWG)

    Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2024

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