oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.
Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).
Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
- Kliniksuche (→ BMSGPK)
- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.
Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).
Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
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- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
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Achtung
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Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
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- Hebammensuche (→ ÖHG)
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Im Spital
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Hinweis
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Ambulant
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Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
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Hinweis
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
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Im Spital
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Hinweis
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
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Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
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Im Spital
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Hinweis
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
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Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
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Im Spital
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Hinweis
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Ambulant
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Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
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Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
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Im Spital
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Hinweis
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
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Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
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Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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Hinweis
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Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
- Kliniksuche (→ BMSGPK)
- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.
Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).
Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
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Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
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Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
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Zu Hause
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Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
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Hinweis
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- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
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Hinweis
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
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Hinweis
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Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
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Hinweis
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Folgende Schritte sind dafür notwendig:
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
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- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
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Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
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Hinweis
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- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
- Kliniksuche (→ BMSGPK)
- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.
Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).
Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
- Kliniksuche (→ BMSGPK)
- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.
Im Spital
Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.
Hinweis
Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.
Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).
Ambulant
Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
- Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
- Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
- Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.
Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.
Zu Hause
Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.
Weiterführende Links
- Kliniksuche (→ BMSGPK)
- Anmeldung zur Geburt in Wien (→ Stadt Wien)
- Geburtshilfe und Geburtsbetreuung (→ Österreichisches Gesundheitsportal)
- Hebammensuche (→ ÖHG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz