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    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

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    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

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    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
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    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

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    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

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    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

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    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
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    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

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    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

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