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    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Erforderliche Unterlagen:

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    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

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    Zuständige Stelle:

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    6020 Innsbruck

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

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    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

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    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
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    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
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    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

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    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

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    E-Mail: office@ivb.at

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

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    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

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    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

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    • Evtl. Berechtigungsausweis
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    Zuständige Stelle:

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    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

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    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

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    Telefon: +43 512 561 616
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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
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    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

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    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

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    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

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    Maria-Theresien-Straße 18
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    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Kulturpass

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

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    Zuständige Stelle:

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

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    6020 Innsbruck

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

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    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

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    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

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    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Kulturpass

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    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

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    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

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    • Evtl. Berechtigungsausweis
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    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

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    6020 Innsbruck

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    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Stainerstraße 2
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    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

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    6020 Innsbruck

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

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    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

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    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

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    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

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    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

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    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
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    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

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    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

    Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben ( IVB)

    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360 8021
    E-Mail: post.wohnbaufoerderung@innsbruck.gv.at

    Website zur Förderaktion ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 561 616
    E-Mail: info@vvt.at

    Website zum Verkehrsverbund Tirol ( VVT)

    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

    Website zum Kulturpass Tirol ( Amt der Tiroler Landesregierung)

    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

    Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck ( Landeshauptstadt Innsbruck)

    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
    E-Mail: office@ivb.at

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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

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    Tirol

    Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol

    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Verkehrsverbund Tirol (VVT)

    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

    VVT Kunden Center
    Sterzinger Straße 3
    6020 Innsbruck

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
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    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

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    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

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    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
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    Tirol

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
    E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at

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    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 53 07-500
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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

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    Heizkostenzuschuss

    Der Heizkostenzuschuss ist eine einkommensabhängige Sozialleistung des Landes Tirol. Der Antrag kann zwischen März und Ende September bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.

    Website zum Heizkostenzuschuss ( Amt der Tiroler Landesregierung)

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    Seniorinnen/Senioren ab 65 Jahren bzw. ab 75 Jahren (weitere Vergünstigung) erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.

    Zuständige Stelle:

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    Kulturpass

    Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.

    Antragsberechtigt sind:

    • Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
    • Asylwerberinnen/Asylwerber,
    • Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
    • sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt

    Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.

    Zuständige Stelle:

    Abteilung Kultur
    Michael-Gaismair-Straße 1
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 508 3752
    E-Mail: kultur@tirol.gv.at

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    Ermäßigungen der Stadt Innsbruck

    Seniorenausweis der Stadt Innsbruck

    Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.

    Erforderliche Unterlagen:

    • Gültiger Lichtbildausweis
    • Evtl. Berechtigungsausweis
    • Nachweis Ausgleichszulage

    Zuständige Stelle:

    Bürgerservice und Fundwesen
    Maria-Theresien-Straße 18
    6020 Innsbruck

    Telefon: +43 512 5360/1000
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    Innsbrucker Verkehrsbetriebe

    Für Seniorinnen/Senioren ab 63 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.

    Zuständige Stelle:

    IVB-Kundencenter
    Stainerstraße 2
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    Telefon: +43 512 53 07-500
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    Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen

    Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.

    Zuständige Stelle:

    Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
    Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
    6020 Innsbruck

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