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    Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen

    Allgemeine Rechtsgrundlagen

    Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften  

    Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

    Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.

    Hinweis

    Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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