oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion
Leben in der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern, Heckenscheren und dergleichen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäuden
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 12 bis 14 Uhr
- 19 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Betrieb von Maschinen, Geräte wie Ketten- und Kreissägen, die im Freien störenden Lärm erregen
verboten:
- werktags (Montag bis Samstag)
- 20 bis 6 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, in Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb versehen oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet wird.
In öffentlichen Parkanlagen müssen Hunde jedenfalls an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.
Hundekot
Informationen der Gemeinde:
Von der Gemeinde wurden an nachstehenden Plätzen Hundekotbehälter mit Sackerlspender für Hundekot aufgestellt:
- Kirchdorf: Parkplatz hinter dem Gemeindeamt und Gehsteig Griessl Richtung Murbrücke, Müllsammelstelle Schweighofer (nur Tonne), Verbund (Nähe Bürogebäude und Nähe Schauturbine), Sportplatz, Kanalweg
- Pernegg: Bereich Bahnunterführung, Bereich Haus Eisentopf "Bahnstraße 12" (Müllsammelstelle) und Kreuzung Allee – Murweg, Hofackerstraße, Kreuzung Murweg-Bahnstraße, Köllersdorf (Nähe Jauk)
- Mautstatt: Nähe Bushaltestelle – Gh. Gosch
- Mixnitz: Neue Welt – Bereich "Kindergarten Mixnitz", Kreisverkehr, Heubergstraße – Gemeindewohnhaus, Müllsammelstelle Bärenschutz
- Traföß: Kreuzung Eggenreich
- Zlatten: Zlattengraben
Alle Hundebesitzer, die ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, können kostenlos Hundekotsäcke im Gemeindeamt abholen.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Die Halter oder Verwahrer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z.B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Abfallsammelzentrum der Gemeinde Pernegg an der Mur
Am Hofacker 23
8132 Pernegg an der Mur
Abfallarten: Kartonverpackungen, Altholz, Alteisen, Altmetalle, Altautos, PKW-Reifen, LKW-Reifen, Bauschutt, Sperrmüll, Lacke, Druckgasverpackungen (Spraydosen), Medizinische Abfälle, Öle (Speise- und Motoröle), Autobatterien, Laborabfälle, Chemikalien, Kunststoffdispersionen, Laugen und Laugengemische, Elektro-Altgeräte (Kühlschränke, Fernseher etc.), Pflanzenschutzmittel etc.
Sperrmülltage:
- jeden ersten Freitag im Monat
- 10 bis 17 Uhr
- jeden dritten Freitag im Monat
- 9 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Pernegg an der Mur
Kirchdorf 16
8132 Pernegg an der Mur
Telefon: +43 3867 8044 0
E-Mail: gde@pernegg.at
Amtsstunden:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag und Donnerstag
- 14 bis 17 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
- Lärmschutzverordnung der Gemeinde Pernegg an der Mur
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion