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    Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

    Allgemeine Informationen

    Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

    Betroffene

    In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen

    Voraussetzungen

    Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

    Zuständige Stelle

    Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

    Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

    Verfahrensablauf

    Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

    • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
    • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
    • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
    • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
    • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

    Erforderliche Unterlagen

    Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Liste der Anlaufstellen (→ AST)

    Rechtsgrundlagen

    Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

    Allgemeine Informationen

    Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

    Betroffene

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    Voraussetzungen

    Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

    Zuständige Stelle

    Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

    Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

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    • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
    • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
    • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
    • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

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    Kosten

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    Betroffene

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    Zuständige Stelle

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    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
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    • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
    • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
    • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
    • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

    Erforderliche Unterlagen

    Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Liste der Anlaufstellen (→ AST)

    Rechtsgrundlagen

    Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

    Allgemeine Informationen

    Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

    Betroffene

    In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen

    Voraussetzungen

    Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

    Zuständige Stelle

    Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

    Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

    Verfahrensablauf

    Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

    • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
    • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
    • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
    • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
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    Zuständige Stelle

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    Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

    Zuständige Stelle

    Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

    Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

    Verfahrensablauf

    Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

    • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
    • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
    • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
    • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
    • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
    • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

    Erforderliche Unterlagen

    Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Zusätzliche Informationen

    Weiterführende Links

    Liste der Anlaufstellen (→ AST)

    Rechtsgrundlagen

    Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).

    Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft