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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
Ausführliche Informationen zum Thema "Normverbrauchsabgabe" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen), leichten Lastkraftwagen, Quads und Motorrädern in Österreich fällig wird.
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