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    Fischen in Niederösterreich – Schonzeiten und Mindestfangmaße

    Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen. 

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Für heimische bzw. eingebürgerte Fischarten, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln gibt es in Niederösterreich mit Rücksicht auf deren Laichperioden Schonzeiten und Mindestfangmaße ("Brittelmaße"), die durch Verordnung festgelegt wurden. Fische und Krustentiere dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Schonzeiten und nur dann gefangen und angeeignet werden, wenn sie das Brittelmaß aufweisen. 

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