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    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

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      • 8 bis 12 Uhr
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      • 12 bis 15 Uhr
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    7. Juli 2021

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    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

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      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

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    1. Oktober 2019

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      • 7 bis 12 Uhr
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    Wildon

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      • 7 bis 19:30 Uhr
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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 7 bis 14 Uhr

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    • Samstag
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    verboten:

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    erlaubt:

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      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

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    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

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    verboten:

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      • 12 bis 15 Uhr
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    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

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      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Zeiten

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    Weiz

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    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

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    verboten:

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      • 12 bis 15 Uhr
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    7. Juli 2021

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    keine Vorgaben

     

     

     

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    erlaubt:

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      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

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      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

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    erlaubt:

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

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    1. Oktober 2019

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      • 12 bis 15 Uhr
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    keine Vorgaben

     

     

     

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    Verordnung

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    erlaubt:

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      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

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      • ganztägig

    1. Oktober 2019

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

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    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
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      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

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    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

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    verboten:

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    keine Vorgaben

     

     

     

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    Verordnung

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    erlaubt:

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      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

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    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

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    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

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    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

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    1. Oktober 2019

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    erlaubt:

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      • 7 bis 19:30 Uhr
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    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Art der Tätigkeit

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    erlaubt:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

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    erlaubt:

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    • Montag bis Freitag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

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    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Weiz

    Empfehlung 

    Verwendung von lärmenden Geräten wie z.B. Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonntag
      • ganztägig 

    1. Oktober 2019

    Wenigzell 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 15 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 
    7. Juli 2021

    Werndorf

    keine Vorgaben

     

     

     

    Wies

    Verordnung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 7 bis 12 Uhr
      • 14 bis 20 Uhr
     

    Wildon

    Verordnung

    lärmbelästigende Gartenarbeiten (Rasenmähen, Heckenscheren, Baumsägen)

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 7 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 7 bis 14 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    1. Oktober 2019