oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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Messerli Forschungsinstitut
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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- Mobilitätsförderung (→ SMS)
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Rechtsgrundlagen
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
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Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
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1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
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§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Assistenzhund
Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.
Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes
Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?
Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (→ SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.
Auswahl der Ausbildungsstelle
Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.
Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.
Hinweis
Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).
Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund
Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.
Richtlinien Assistenzhunde
In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde
Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.
Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefon: +43 1 25077-2699
E-Mail: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at
Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (→ Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.
Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?
Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Achtung
Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.
Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.
- Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
- Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
- Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.
Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.
Weiterführende Links
- Richtlinien Assistenzhunde (→ BMSGPK)
- Mobilitätsförderung (→ SMS)
- Prüfstelle Assistenzhunde (→ Vetmeduni Vienna)
- Blindenführhunde (→ FSW)
Rechtsgrundlagen
§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz