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    Zollrechtliche Bestimmungen

    Für eine EU-weite Verwendung von Kraftfahrzeugen, die in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, gelten keine zollrechtlichen Bestimmungen. Auch die vorübergehende Verwendung eines Mietwagens mit österreichischem Kennzeichen ist innerhalb der EU erlaubt.

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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