oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Kostenersatz für Hilfsmittel
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Hinweis
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kostenersatz für Hilfsmittel
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (→ SV)
Hinweis
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kostenersatz für Hilfsmittel
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Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
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Hinweis
Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kostenersatz für Hilfsmittel
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Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
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Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztlicher Verordnungsschein
- Kostenvoranschlag bzw. Rechnung
- Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- Formloser Antrag
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- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
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Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen
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Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
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Allgemeine Informationen
Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfsmittel benötigen, kann ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden. Die Höhe des Kostenersatzes ist variabel, ein Selbstbehalt ist zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger (→ SV)
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Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
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Krankenversicherungsträger (→ SV)
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Krankenversicherungsträger (→ SV)
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Restkosten können vom zuständigen Amt der Landesregierung und der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) übernommen werden.
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