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    Abfallwirtschaft in Wien

    Allgemeine Informationen

    Restmüllgefäße

    Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

    Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

    Verfahrensablauf

    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
    • Abholung von Restmüll:
      kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

    Zusätzliche Informationen

    Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
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    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
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    Voraussetzungen

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    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

    Zusätzliche Informationen

    Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallwirtschaft in Wien

    Allgemeine Informationen

    Restmüllgefäße

    Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

    Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

    Verfahrensablauf

    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
    • Abholung von Restmüll:
      kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

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    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    Betroffene

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
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    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

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    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

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    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
    • Abholung von Restmüll:
      kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

    Zusätzliche Informationen

    Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallwirtschaft in Wien

    Allgemeine Informationen

    Restmüllgefäße

    Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

    Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

    Verfahrensablauf

    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

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    Der Antrag kann online erledigt werden.

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    Erforderliche Unterlagen

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    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
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    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

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    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
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    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

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    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
    • Abholung von Restmüll:
      kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

    Zusätzliche Informationen

    Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 14. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Abfallwirtschaft in Wien

    Allgemeine Informationen

    Restmüllgefäße

    Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer, Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer oder bevollmächtigte Hausverwaltungen können bei Bedarf Restmüllgefäße bei der zuständigen Stelle bestellen oder abbestellen.

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

    Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

    Verfahrensablauf

    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

    Altpapiergefäße, Biotonne

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Kosten

    • Erstaufstellung der Gefäße: kostenlos
    • Abholung von Restmüll:
      kostenpflichtig laut Tarifübersicht "Hausmüllgebühren"
    • Änderung der Anzahl der Restmüllgefäße oder des Entleerungsintervalles:
      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
    • Entleerung von Altpapiergefäßen und Biotonne: kostenlos

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    Die Biotonnen werden während der Vegetationsperiode wöchentlich entleert. In den Wintermonaten werden die Biotonnen 14-tägig entleert.

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    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

    Magistratsabteilung 48 (→ MA 48)

    Verfahrensablauf

    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

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    Betroffene

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

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    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

    Restmüllgefäße

    Eigentumsnachweis oder Vollmacht

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      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
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    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

    Restmüllgefäße

    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

    Altpapiergefäße, Biotonne

    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

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    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

    Der Antrag kann online erledigt werden.

    Die Erledigung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.

    Erforderliche Unterlagen

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      14,30 Euro Bundesabgabe sowie bei Stattgebung zusätzlich 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
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    Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute können bei Bedarf Altpapiergefäße oder Biotonnen bei der zuständigen Stelle bestellen.

    Betroffene

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    • Hauseigentümerinnen/Hauseigentümer
    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen

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    • Liegenschaftseigentümerinnen/Liegenschaftseigentümer
    • bevollmächtigte Hausverwaltungen oder Vertretungen wie Kleingartenobleute

    Voraussetzungen

    Altpapiergefäße

    Altpapiergefäße werden nur in Häusern bzw. Hausanlagen ab mindestens drei Wohneinheiten zur Verfügung gestellt.

    Biotonne

    Die zuständige Stelle stellt eine kostenlose Biotonne zu Verfügung, wenn

    • auf dem betreffenden Grundstück eine entsprechend große Grünfläche vorhanden ist und
    • ein Restmüllbehälter der zuständigen Stelle vorhanden ist.

    Für Kleingarten- und Siedlungsanlagen gibt es eigene Bestimmungen.

    In der Biotonne werden Gartenabfälle und ungewürzte und ungekochte Obst- und Gemüseabfälle aus der Küche, aber keine Speisereste gesammelt.

    Betroffene Personen können für ein Grundstück eine zweite Biotonne bestellen, wenn die Gartenfläche größer als 1.000 Quadratmeter ist.

    Zuständige Stelle

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    Eine Bestellung, Abbestellung oder eine Veränderung von Gefäßen (Behältergröße, Behälteranzahl, Anzahl der Entleerungen) kann nur in Form eines Antrags durch die betroffenen Personen erfolgen.

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