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    Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten

    Allgemeines

    Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:

    Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:

    Tipp

    Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

    Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

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    Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 6. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten

    Allgemeines

    Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:

    Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:

    Tipp

    Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.

    Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen

    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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    Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:

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    Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.

    Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.

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