oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten
Allgemeines
Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:
- Verspätung des Verkehrsmittels und damit verbundene Folgeschäden
- Ausfall des Verkehrsmittels
- Nichtbeförderung bzw. Überbuchung
- Beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck
- Schäden durch falsche Auskünfte
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ECC-Net)
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→apf)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten
Allgemeines
Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:
- Verspätung des Verkehrsmittels und damit verbundene Folgeschäden
- Ausfall des Verkehrsmittels
- Nichtbeförderung bzw. Überbuchung
- Beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck
- Schäden durch falsche Auskünfte
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
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- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
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- Ausfall des Verkehrsmittels
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
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Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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- Schäden durch falsche Auskünfte
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
Tipp
Die Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren bietet Unterstützung bei Schwierigkeiten mit Transport, Unterkunft oder Händlern in 25 Sprachen.
Beschwerden/Durchsetzung von Ansprüchen
Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
- Reise-App der Europäischen Verbraucherzentren (→ECC-Net)
- Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (→apf)
- Verbraucherschlichtung Österreich (→ VA)
- Online Streitbegleitungsstellen (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Allgemeines zu Passagier- und Fahrgastrechten
Allgemeines
Nicht immer verläuft beim Reisen alles ohne Probleme. Häufige "Pannen" bzw. Probleme auf Reisen, die Fahrgastrechte betreffen, sind insbesondere:
- Verspätung des Verkehrsmittels und damit verbundene Folgeschäden
- Ausfall des Verkehrsmittels
- Nichtbeförderung bzw. Überbuchung
- Beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck
- Schäden durch falsche Auskünfte
- Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität
Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Grundsätzlich sind Beschwerden und Forderungen immer zuerst direkt an das Unternehmen zu richten. Kann ein Beschwerdefall jedoch nicht mit dem Unternehmen selbst geregelt werden, besteht die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte als Schlichtungsstelle zu wenden. Diese kann helfen, die Streitigkeit ohne Einschaltung eines Gerichts zu lösen.
Kann ein Beschwerdefall nicht außergerichtlich geregelt werden, können Ansprüche auch vor Gericht eingeklagt werden.
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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Da die Fahrgäste die schwächere Partei sind und im Schadensfall einem größeren Unternehmen gegenüberstehen, wird ihnen besonderer rechtlicher Schutz eingeräumt. Innerhalb der EU wurden gewisse Mindeststandards geschaffen, um die Durchsetzung von Ansprüchen von Fahrgästen bzw. Passagieren zu sichern. Besondere Fahrgastrechte gibt es für Benutzerinnen/Benutzer folgender Verkehrsmittel:
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