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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

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    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

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    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

    Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Neue Psychoaktive Substanzen

    Beobachtungen im Rahmen eines bundesweiten Informations- und Frühwarnsystems über besondere Gefahrenhinweise im Zusammenhang mit Substanzkonsum – in Anbindung an das Informationssystem über neue psychoaktive Substanzen auf EU-Ebene – zeigen, dass europaweit in zunehmendem Maß synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial aus unterschiedlichen chemischen Substanzklassen im Umlauf sind.

    Laufende Analysen einschlägiger Proben durch das österreichische Arzneimittelkontrolllabor (eingerichtet bei der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit) bestätigen dieses Phänomen auch für Österreich. Es handelt sich bei diesen Substanzen um Forschungschemikalien – vielfach sind es Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung.

    Unter Ausnutzung jugendlicher Neugier am Ausprobieren (u.a. auch) psychoaktiver Wirkungen werden die Substanzen oft in einer die jungen Verkehrskreise besonders ansprechender Aufmachung angeboten. Eine Deklaration, welche Stoffe in welcher Menge enthalten sind, erfolgt nicht. Oft werden den Produkten zum Schein "Zweckbestimmungen" beigegeben, die sie in Wirklichkeit nicht haben (Raumbedufter, Kräutermischung, Badesalz etc.).

    Dass die jungen Konsumentinnen/Konsumenten, die um die tatsächliche Zweckbestimmung wissen, durch den Konsum der – in ihren gesundheitlichen Auswirkungen weitestgehend unbekannten und unerforschten – Substanzen unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, wird von den am Profit aus solchen Geschäften interessierten Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern in Kauf genommen.

    Die überaus große Vielzahl solcher Chemikalien, und darüber hinaus die Möglichkeit, durch Veränderungen an der Molekularstruktur immer wieder neue Verbindungen zu erschaffen, machen es den Erzeugerinnen/Erzeugern und Händlerinnen/Händlern leicht, die internationalen und nationalen Gesetze immer wieder zu umgehen. Gerade das macht es aber dem Gesetzgeber schwer, gegen diese Besorgnis erregenden Entwicklungen effektiv vorzugehen, weshalb die Frage nach geeigneten Lösungen EU-weit Gegenstand der Diskussion ist.

    Mit 1. Jänner 2012 trat – dieser Entwicklung entgegenwirkend – das Bundesgesetz über den Schutz vor Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Neuen Psychoaktiven Substanzen (Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz) in Kraft.

    Das Gesetz ermöglicht es, durch Schaffung strafrechtlicher Tatbestände die Flut immer neuer Substanzen einzudämmen, und aufgegriffene Substanzen rasch aus dem Verkehr zu ziehen.

    Auch die Überwachung der Entwicklungen auf dem sogenannten "Legal Highs"- Markt und die Risikobewertung – soweit möglich – bei wiederum neu auftauchenden Substanzen zur Optimierung der Informationsgrundlagen für die Prävention ist vorgesehen. Eine allfällig legale Verwendung der in Rede stehenden Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird durch das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz nicht berührt.

    Rechtsgrundlagen

    Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG)

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