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    "Raus aus Öl und Gas"

    Hinweis

    Die Förderungsaktion "Raus aus Öl und Gas" für Privatpersonen wurde beendet. Weitere Informationen unter kesseltausch.at (→ BMK).

    "Raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

    Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

    • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

    Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    Entscheidungshilfen, weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. April 2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

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    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

    Ausführliche Informationen zu Antragstellung, Förderungsdetails und Formularen finden sich auf umweltfoerderung.at (→ KPC):

    Entscheidungshilfen, weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 1. April 2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

    "Raus aus Öl und Gas"

    Hinweis

    Die Förderungsaktion "Raus aus Öl und Gas" für Privatpersonen wurde beendet. Weitere Informationen unter kesseltausch.at (→ BMK).

    "Raus aus Öl und Gas" für Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen

    Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

    • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

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    Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert. Das umfasst:

    • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
    • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

    Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird mittels Pauschalsatzes anhand der Nennwärmeleistung berechnet und ist mit 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer "De-minimis"-Beihilfe vergeben.

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